Mitteilung zum Beginn der medizinischen Tätigkeit

Freiberufler, die allein oder in Zusammenarbeit eine Tätigkeit, in der eigenen Praxis oder am Wohnsitz der Patienten beginnen, müssen den Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Gesundheitssteuerung melden. Es handelt sich hierbei um eine obligatorische Mitteilung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link

 

Im Download das Folmular um der Mitteilung zur Beginn der medizinischen Tätigkeit und die Beratung des Anhangs mit den Anforderungen für die Genehmigung

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49,5 KBMitteilung TätigkeitsbeginnDownloads DE
357,48 KBBeschluss_1622_2003Downloads DE
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