www.psibz.orgAktuellesNewsFristverlängerung für die Rückforderung von ECM 2020-2022

Fristverlängerung für die Rückforderung von ECM

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie über die Verabschiedung des Milleproroghe-Dekrets sowohl im Senat als auch in der Abgeordnetenkammer informieren.

Für Psycholog:innen gibt es 3 wichtige Neuerungen:

1- Verbot der elektronischen Rechnungsstellung an Privatpersonen bis zum 31.12.2025 verlängert

2- Fristverlängerung bis zum 31.12.2025 für die Rückforderung von ECM für den Dreijahreszeitraum 2020-2022. Psycholog:innen, die ihre Fortbildungsverpflichtungen für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 nicht erfüllt haben, müssen diese bis zum 31. Dezember 2025 nachholen. Bis zu diesem Datum müssen sie auch die für den laufenden dreijährigen Fortbildungszeitraum 2023-2025 vorgesehenen Credits erwerben.

3- KompensationsECM zur Nachholung früherer Dreijahreszeiträume. Psycholog:innen, die die Fortbildungsverpflichtung für die Dreijahreszeiträume 2014-2016, 2017-2019 und 2020-2022 nicht erfüllt haben, können dieser Verpflichtung durch Kompensationskredite nachkommen, die von der Nationalen Kommission für Fortbildung festgelegt werden. Wir warten darauf, dass die Kommission die entsprechenden Bestimmungen erlässt.

Weitere Informationen un gratis Kurse ECM auf FADPSY unter "area riservata" der Website des CNOP.

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NameMARIA OBBEDIO
BezirkBozen und Umgebung
SprachenItalienisch