Häufige Fragen

Im folgenden Bereich finden Sie Fragen, die häufig an die Psychologenkammer gestellt werden. Sie betreffen vor allem das Psychologiestudium, das Post-Lauream-Praktikum und organisatorische Belange bei der Berufsausübung.

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Welche Impfvorschriften gelten für Psychologen?

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Im Download finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Neuerungen der Impfpflicht für Psycholog*innen

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In welchen Einrichtungen kann ich das Praktikum post laureum machen?

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Im Anhang finden Sie die Liste aller zugelassenen Einrichtungen in der Provinz Bozen.

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Muß ich das Praktikum post lauream auch machen, wenn ich nachher nicht im klinischen Bereich tätig sein möchte?

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Ja, das Praktikum ist für die Berufsbefähigung (egal für welchen Tätigkeitsbereich) notwendig.

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Bekomme ich während des Praktikums post lauream ein Gehalt?

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Es besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten (Voraussetzung dafür ist ein Vollzeit-Praktikum von 38 Stunden wöchentlich). Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Evi Schenk, Autonome Provinz Bozen-Amt für Weiterbildung des Gesundheitspersonals.

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Kann ich das verpfichtende Praktikum auch während der Studienzeit absolvieren?

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Nein, für die Absolvierung des Praktikums ist ein Studienabschluss notwendig.

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Wird meine Psychotherapie-Ausbildung, die ich im Ausland abgeschlossen habe, in Italien anerkannt? Wie erfolgt die Anerkennung?

A

Um die Befähigung zur Ausübung der Psychotherapie in Italien zu erlangen, muss ein Ansuchen an das Ministero della Salute gestellt werden.
Weiterer interessanter Link bezüglich der Anerkennung von Berufstiteln: Autonome Provinz Bozen - Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung.

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Wie kann ich meinen im Ausland erworbenen Studientitel in Italien anerkennen lassen?

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Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studientitel erfolgt z.B. über die Universität Bozen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autonome Provinz Bozen - Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung.

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Kann ich mich in das Berufsalbum der Psychologen eintragen, wenn ich in Österreich die Ausbildung zum Klinischen Psychologen absolviert habe? Muß ich trotzdem noch die Staatsprüfung ablegen?

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Es gibt diesbezüglich kein Abkommen zwischen Italien und Österreich. Bis jetzt konnten Psychologen, welche in Österreich im Verzeichnis der Klinischen Psychologen eingetragen sind, ein entsprechendes Ansuchen beim Ministero della Salute (Dr. Rosario Barbieri) um Befähigung zur Berufsausübung als Psychologe einreichen.
Der österreichische Titel "Klinischer Psychologe" darf jedoch in Italien nicht geführt werden, da es sich in Italien um eine 5jährige universitäre Fachausbildung handelt, die auch zur Ausübung der Psychotherapie befähigt.

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Wenn ich bereits im Ausland als Psychologe gearbeitet habe, muß ich trotzdem die Staatsprüfung machen?

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Abhängig von den jeweiligen Gesetzgebungen im Bereich Psychologie des Landes, in welchem der Beruf ausgeübt wurde, gelten für eine eventuelle Anerkennung in Italien unterschiedliche Regelungen. Bitten wenden Sie sich direkt an das Ministero della Salute.

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Wann sind die Termine der nächsten Staatsprüfung?

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Bitte entnehmen Sie die Termine der Homepage der Universität Triest. In Triest kann die Staatsprüfung auch in deutscher Sprache abgelegt werden.

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Sind die Psychotherapie-Ausbildungen, welche in der Provinz Bozen angeboten werden, auf nationaler Ebene anerkannt?

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Ja, die in der Provinz Bozen aktuell angebotenen Psychotherapieausbildungen werden anerkannt.

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Was sind die Voraussetzungen für den Eintrag in das Berufsverzeichnis der Psychologen? Wer muß sich in die Psychologenkammer bzw. in das Berufsverzeichnis eintragen?

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Entsprechend dem D.P.R. 328/2001 gibt es im Berufsverzeichnis 2 Sektionen:
- Sektion A – Psychologe - 5jähriges Universitätsstudium, 1 Jahr Praktikum post lauream und bestandene Staatsprüfung
- Sektion B – "Dottore in tecniche psicologiche" - 3jähriges Universitätsstudium, 6 Monate Praktikum post lauream und bestandene Staatsprüfung.
In das Berufsverzeichnis müssen sich all jene eintragen, welche die Voraussetzungen für die Sektion A bzw. Sektion B erfüllen und als Psychologe bzw. "Dottore in tecniche psicologiche" arbeiten möchten.

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Wer bzw. wann muß man sich in's ENPAP eintragen?

A

ENPAP ist das Vorsorgeinstitut für alle freiberuflich tätigen Psychologen. Die Ersteinschreibung muß innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der ersten Entlohnung für eine freiberufliche Tätigkeit als Psychologe erfolgen (siehe  www.enpap.it)