Umzug in eine andere Provinz/Region

Wenn Sie ein eingetragenes Mitglieder der Psychologenkammer der Autonomen Provinz Bozen sind und um Versetzung in die Psychologenkammer einer anderen Provinz bzw. Region ansuchen möchten, benötigen wir dazu ein ausgefülltes Ansuchen um Versetzung.

Die Eintragung/Versetzung in eine andere territoriale Psychologenkammer erfolgt durch die Eintragung des Wohnsitzes und/oder des Berufssitzes in derselben Region oder Provinz; Wohnsitz und Berufssitz sind alternative subjektive Voraussetzungen für die Eintragung/Versetzung (Artikel 16 des Gesetzes Nr. 526 vom 21. Dezember 1999).

Unter Berufssitz ist der Ort zu verstehen, an dem der Berufsangehörige seine Tätigkeit dauerhaft und kontinuierlich ausübt; wenn der Berufsangehörige seine Tätigkeit an mehreren Orten ausübt, ist der Berufssitz im Sinne des Hauptortes der Tätigkeit zu verstehen, wobei Dauer, Häufigkeit, Periodizität und Kontinuität der erbrachten beruflichen Dienstleistungen zu berücksichtigen sind.

Daher ist es unerlässlich, die Punkte 1) oder 2) des Formulars für den Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes korrekt auszufüllen, wo Sie aufgefordert werden, den Grund für die Verlegung anzugeben.

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