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Schirmherrschaftsanfrage

Die Psychologenkammer der Provinz Bozen kann die Schirmherrschaft für lokale und/oder nationale gemeinnützige Veranstaltungen und Initiativen übernehmen, für solche Initiativen von allgemeinem Interesse, bei denen der Berufsstand in Bezug auf die sozialen, moralischen und kulturellen Werte und das öffentliche Image eine wichtige Rolle spielt, sowie für solche, die durch die Gewährung der Schirmherrschaft den Fortbestand des Berufsstandes und die Förderung der Beschäftigung unterstützen wollen.

Die Schirmherrschaft muss vom Veranstalter formell beantragt und von der Psychologenkammer formell gewährt werden. Antragsteller müssen mindestens 45 Tage vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag an den Präsidenten der Psychologenkammer stellen.

Im Downloadbereich können Sie das Reglement für die Erteilung der Schirmherrschaft und das Antragsformular herunterladen.

Downloads

156,01 KBSchirmherrschaft - ReglementGesetze
45,5 KBSchirmherrschaft - FormularFormulare
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