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GESUNDHEITSKARTE

Das Wirtschafts - und Finanzministerium hat mit dem Dekret "Specifiche tecniche e modalità operative relative alla trasmissione telematica delle spese sanitarie al Sistema Tessera Sanitaria, da rendere disponibili all'Agenzia delle entrate per la dichiarazione dei redditi precompilata" vom 31.Juli 2015 die Pflicht eingeführt, die Daten der Rechnungen, die für Gesundheitsleistungen ausgestellt worden sind, an die Agentur für Einnahmen weiterzuleiten.
Da die Psychologen zu diesem Zeitpunkt nicht in diesem Dekret aufgeführt sind, sind ihre Leistungen davon nicht betroffen.
Der Bürger, der Psychologische Leistungen von den Steuern abziehen lassen möchte, kann dies später vornehmen, indem er diese im Steuermodell 730 angibt.

Falls diesbezüglich - unsere Berufskategorie betreffende - Gesetzesänderungen eintreten sollten, werden wir die Eingeschriebenen rechtzeitig informieren.