Häufige Fragen

Im folgenden Bereich finden Sie Fragen, die häufig an die Psychologenkammer gestellt werden. Sie betreffen vor allem das Psychologiestudium, das Post-Lauream-Praktikum und organisatorische Belange bei der Berufsausübung.

Downloads

506,27 KBPraktikumsplätze 2018Formulare
F

Bekomme ich während des Praktikums post lauream ein Gehalt?

A

Es besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten (Voraussetzung dafür ist ein Vollzeit-Praktikum von 38 Stunden wöchentlich). Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Evi Schenk, Autonome Provinz Bozen-Amt für Weiterbildung des Gesundheitspersonals.

F

Wird meine Psychotherapie-Ausbildung, die ich im Ausland abgeschlossen habe, in Italien anerkannt? Wie erfolgt die Anerkennung?

A

Um die Befähigung zur Ausübung der Psychotherapie in Italien zu erlangen, muss ein Ansuchen an das Ministero della Salute gestellt werden.
Weiterer interessanter Link bezüglich der Anerkennung von Berufstiteln: Autonome Provinz Bozen - Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung.

F

Wie kann ich meinen im Ausland erworbenen Studientitel in Italien anerkennen lassen?

A

Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studientitel erfolgt z.B. über die Universität Bozen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autonome Provinz Bozen - Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung.

F

Kann ich mich in das Berufs-Album eintragen lassen, wenn ich meine Ausbildung in Klinischer Psychologie in Österreich absolviert habe?

A

In Bezug darauf besteht kein Abkommen zwischen Italien und Österreich. Bisher können Psychologinnen und Psychologen, die ihre Ausbildung in Österreich im Bereich der Klinischen Psychologie abgeschlossen haben, einen spezifischen Antrag beim italienischen Gesundheitsministerium (Dr. Rosario Barbieri) stellen, um die Anerkennung der Berufsausübung als Psychologe/Psychologin zu erhalten.

F

Sind die Psychotherapie-Ausbildungen, welche in der Provinz Bozen angeboten werden, auf nationaler Ebene anerkannt?

A

Ja, die in der Provinz Bozen aktuell angebotenen Psychotherapieausbildungen werden anerkannt.

F

Wer bzw. wann muß man sich in's ENPAP eintragen?

A

ENPAP ist das Vorsorgeinstitut für alle freiberuflich tätigen Psychologen. Die Ersteinschreibung muß innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der ersten Entlohnung für eine freiberufliche Tätigkeit als Psychologe erfolgen (siehe  www.enpap.it)

923

Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis

Zufälliges Mitglied »
NameLAURA IORI