Gesetzliche Neuerungen und Änderungen der Praktikumswege in der Psychologie – Gesetz Nr. 163/2021

Nach der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 163/2021 mit dem Titel „Bestimmungen über berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse“ sowie der darauf folgenden Durchführungsverordnungen Nr. 554 vom 06.06.2022, Nr. 567 vom 20.06.2022 und Nr. 654 vom 05.07.2022 in Bezug auf Praktika und Staatsexamen werden nachstehend einige Hinweise zu den eingeführten Änderungen der Praktikumswege gegeben.

Das Inkrafttreten dieser Verordnungen wird erhebliche Auswirkungen sowohl auf die postgradualen Praktika (mit dem Ziel der Eintragung in das Berufsverzeichnis – Albo A) als auch auf die Art des Ausbildungsangebots haben, das die verschiedenen Universitäten für die Einrichtung der berufsqualifizierenden Studiengänge im Masterstudium Psychologie – Klasse LM-51 – anbieten müssen.

Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der gesetzlichen Hinweise, die sich ausdrücklich auf die Übergangsphase beziehen, welche für Studierende gilt, die ein nicht-berufsqualifizierendes LM-51-Studium abgeschlossen haben.

ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN BETREFFEND DIE AKTUELLE ÜBERGANGSPHASE UND DAS DARAUFFOLGENDE POSTGRADUALE PRAKTIKUM

Umfang der zu absolvierenden Praktikumsstunden
Die Interministerielle Verordnung Nr. 567 vom 20.06.2022 legt fest:„Das praktische Bewertungspraktikum (im Folgenden TPV) besteht aus berufspraktischen Ausbildungsaktivitäten im Umfang von 30 ECTS-Credits, die in praktischen Arbeitskontexten bei qualifizierten externen Einrichtungen durchgeführt werden, die mit den Universitäten vertraglich verbunden sind, mit einer Gesamtdauer von 750 Stunden.“

Daher müssen sowohl Absolvent:innen, die ihr Praktikum bereits begonnen haben (und sich im ersten Semester des 500-Stunden-Praktikums befinden), dieses jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung DM 554 (06. Juni 2022) noch nicht abgeschlossen haben, als auch diejenigen, die das Praktikum erst beginnen werden, insgesamt 750 Stunden Praktikum absolvieren. Dieses muss ausschließlich bei externen Einrichtungen stattfinden, die mit den Universitäten vertraglich verbunden und auf der OPL-Praktikumsplattform akkreditiert sind.

Organisation der 750 TPV-Stunden
Die Rechtsvorschriften geben keine Mindest- oder Höchstanzahl an Einrichtungen an, in denen das TPV absolviert werden kann. Zudem wurden die bisherigen vier psychologischen Fachbereiche abgeschafft.Jedoch hat der institutionelle Arbeitskreis CPA-CNOP-AIP sowie die Versammlung der Konferenz der akademischen Psychologie in ihrer Sitzung vom 28. Juli 2022 empfohlen:„Es ist nicht verboten, das Praktikum in nur einer Einrichtung zu absolvieren, es wird jedoch empfohlen, es nicht in mehr als zwei Einrichtungen durchzuführen. Auch wenn es die psychologischen Fachbereiche offiziell nicht mehr gibt, ist es ratsam, dass das TPV unterschiedliche psychologische Tätigkeitsfelder abdeckt.“

Die Versammlung bestätigte außerdem, dass die 750 Stunden in externen Einrichtungen wie folgt abzuleisten sind: „In einer Weise, die mit der Art der Einrichtung, ihren Öffnungszeiten, der Verfügbarkeit der Tutor, der Organisation des Studiengangs und der Notwendigkeit, qualitativ hochwertige Praktikumserfahrungen zu gewährleisten, vereinbar ist.“

TPV-Tutor
Die Tutor müssen weiterhin seit mindestens drei Jahren in das Berufsverzeichnis der Psycholog:innen eingetragen sein. Es ist möglich, dass künftig Richtlinien zur Anzahl der Praktikant:innen, die von einem Tutor gleichzeitig begleitet werden können, veröffentlicht werden – unter Berücksichtigung der Art der TPV-Aktivitäten.

Bewertung des TPV
Die Interministerielle Verordnung Nr. 567 vom 20.06.2022 legt fest:„Für die Bewertung der TPV-Aktivitäten füllt der Tutor ein Heft aus, in dem er/sie eine Beurteilung der Kompetenzen der/s Studierenden in Bezug auf das 'können' und das 'psychologische Berufsverhalten' abgibt.“Diese Kompetenzen bestehen in der Anwendung psychologischen Wissens in der Berufspraxis sowie in der Fähigkeit, typische berufliche Probleme und Fragen der Ethik und Berufsethik zu lösen.Mit dem Ausfüllen des Bewertungsheftes bestätigt der Tutor formell die Teilnahme und vergibt eine Bewertung der gezeigten Kompetenzen. Das TPV gilt als bestanden mit der Vergabe eines positiven Eignungsurteils (idoneità)

- Übersetzung mit ChatGtp aus: Regolamento Disciplinare - 

Titel "Dottore in tecniche psicologiche" (3-jähriges Universitätsstudium)

Absolventen des 3-jährigen Universitätsstudiums in Psychologie (Bakkalaureat) benötigen eine Eintragung in das vorgesehene Berufsverzeichnis, um als "Dottore in tecniche psicologiche" arbeiten zu dürfen. Auch hierfür ist ein postgraduales Praktikum von 6 Monaten und das Bestehen der entsprechenden Staatsprüfung notwendig. Nach Erhalt des positiven Bescheids ist die Eintragung in das Berufsverzeichnis (Sektion B) möglich.

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