Amtstafel

Bereich für die Veröffentlichung von Akten, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind

Laut Art.32 Komma 5 des Gesetzes nr. 69 vom 18 Juni 2009 mit Anlauf 1. Jänner 2011 haben die schriftlichen Veröffentlichungen keine öffentlich rechtlichen Folgen. Inzwischen ersetzt die Veröffentlichung in diesem Abschnitt in jeder Hinsicht die schriftliche Veröffentlichung.

Liste der im Album der Psychologenkammer Bozen eingetragenen PsychologInnen, denen die Ausübung ihres Berufes untersagt ist

Berufsverbot ex Art. 26 Komma 2, Gesetz 56/89, Aktualisiert am 20.01.2022

Berufsverbot haben:

Dr.ssa Profanter Annemarie

Dr.ssa Maria Cristina Figliuoli

Dr.ssa Katherina Mayer 

Dr.ssa Nadia Volanti

N.B. Die PsychologInnen mit Berufsverbot durfen in keinem Fall als solche arbeiten.

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Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis

Zufälliges Mitglied »
NameMARGARETHE MAYR