Ab 01.05.2017 müssen die Praktikant*innen ihren Praktikumplatz direkt auf der Seite der Provinz Bozen/ Gesundheitspersonal, wählen (link).
Junge Psychologinnen und Psychologen, die ein postgraduales Praktikum in einer sozial-gesundheitlichen Einrichtung der Provinz Bozen oder in einer mit dem provinzialen Gesundheitsdienst kooperierenden Gesundheitseinrichtung absolvieren, können ein monatliches Stipendium beantragen.
Voraussetzung für die Gewährung des Stipendiums ist der Nachweis der Kenntnisse beider Landessprachen der Provinz.
Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2017 für Vollzeitpraktika (38 Stunden pro Woche). Für Teilzeitpraktika (mindestens 20 Stunden pro Woche) wird kein Stipendium gewährt und der Sprachtest ist nicht erforderlich.
Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis
| Name | AGLAIA WEGSCHEIDER |